Hilfe bei Katastrophenschäden - Kärntner Nothilfswerk

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Um die von Naturkatastrophen betroffene Bevölkerung bei der Behebung von Elementarschäden finanziell unterstützen zu können, wurde der Katastrophenfonds eingerichtet.

Antragsvoraussetzungen:
Antragsberechtigt sind physische Personen, juristische Personen (mit Ausnahme von Gebietskörperschaften) und Interessentengemeinschaften (z.B. Weggemeinschaften) in deren Vermögen sich der Katastrophenschaden ereignet hat oder in deren Lebensbereich durch das Ereignis eine schwerwiegende Wirkung eingetreten ist.

Antragstellung:
Die Antragstellung hat binnen 6 Monaten nach Eintritt des Schadensereignisses im Wege jenes Gemeindeamtes zu erfolgen, in dessen Wirkungsbereich sich der Katastrophenschaden ereignet hat (Ausnahme: begründete Härtefälle, Antragstellung bis zu 1 Jahr verlängerbar).

Unterlagen, die dem Antrag beizulegen sind:
Siehe Merkblatt 

Nähere Informationen erhalten Sie am Gemeindeamt unter 04231 8111.

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