In Anwendung des § 44b Abs. 1 der StVO werden per 22.02.2023 aufgrund des eingetretenen Tauwetters auf nachstehenden Straßen die Verkehrszeichen „Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht mit der Zusatztafel “Gewichtsbeschränkung infolge Tauwetter“ aufgestellt. Wir ersuchen dringend um Einhaltung!