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Heizzuschuss 2024/2025

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Antragsstellung von 1.10.2024 bis 31.3.2025 möglich

 

Nähere Informationen sowie das Antragsformular erhalten Sie am Gemeindeamt

Die maximale Höhe des Einkommens, bis zu welchem eine Förderung gewährt werden kann, beträgt:

1. für die Gewährung des Heizzuschusses in der Höhe von 180 Euro:
a) bei Alleinstehenden und Alleinerziehern: 1.270,00 Euro netto monatlich;
b) bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen: 1.840,00 Euro netto monatlich;

2. für die Gewährung des Heizzuschusses in der Höhe von 110 Euro:
a) bei Alleinstehenden und Alleinerziehern: 1.510,00 Euro netto monatlich;
b) bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen: 2.080,00 Euro netto monatlich.

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