Zur Aufrechterhaltung der versorgungskritischen Infrastruktur
Zur Reduzierung des Infektionsrisikos am Arbeitsort und zur Aufrechterhaltung der versorgungskritischen Infrastruktur
wird der Parteienverkehr auf nicht aufschiebbare Angelegenheiten beschränkt!
Das Betreten des Amtsgebäudes ist ausschließlich mit FFP2-Maske gestattet, die Hände sind bitte zu desinfizieren!
Wir bitten um telefonische Voranmeldung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!