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Seit Jänner 2025: Neues Pfandsystem in Österreich

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Seit 1. Jänner 2025 gilt in Österreich ein Einwegpfand auf Plastikflaschen und Getränkedosen

Für sämtliche geschlossenen Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter ist Pfand zu bezahlen. 

Davon ausgenommen sind folgende Produkte:

  • Getränkeverbundkartons (= Tetrapack)
  • Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff
  • Getränkeflaschen, die für Beikost und flüssige Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und dafür verwendet werden
  • Getränkearten von Milch und Milchmixgetränken (aus hygienischen Gründen)
  • Sirupe (da diese nicht für den unmittelbaren Verzehr bestimmt sind)

Gekennzeichnet sind die Einwegpfandprodukte durch das österreichische Pfandlogo. Die Pfandhöhe ist für alle Flaschen und Dosen gleich hoch und beträgt 25 Cent. Damit soll sichergestellt werden, dass die Flaschen und Dosen auch zurückgebracht und dem Recyclingkreislauf wieder zugeführt werden.

Alle Verkaufsstellen, die mit dem Pfandlogo gekennzeichnete Einwegpfandverpackungen ausgeben, müssen diese auch wieder zurücknehmen. 

Zu beachten ist, dass für die Retournierung des Pfands das österreichische Pfandlogo und der Barcode (EAN-Code) deutlich erkennbar sind. Bei der Rückgabe sollte die Flasche oder Dose daher leer, unzerdrückt und das Etikett auf der Verpackung vorhanden und lesbar sein.

Weitere Informationen findet man unter: https://www.recycling-pfand.at/ 

Kreislauf des neuen Einwegpfandsystems