diex

Bauen & Wohnen

Bauamt Diex

Das Bauamt der Gemeinde Diex unterstützt und berät Sie bei verschiedensten baurechtlichen Fragen rund um das Thema Bau. Benötigen Sie für Ihr Bauvorhaben eine Baubewilligung oder genügt vielleicht eine Baumitteilung? Welche Unterlagen sind notwendig? Wo bekomme ich Informationen über eventuelle Förderungen für mein Bauvorhaben? Wir sind bemüht, Sie entsprechend zu beraten und zu informieren.

 

Nachstehend finden Sie interessante Links über Förderungsmöglichkeiten zum Themenbereich Wohnbau, Sanierung, Alternativenergieförderung, Wohnbauförderung der Arbeiterkammer Kärnten und zum Energieausweis.

KAGIS

Nähere Informationen zu Grundstücken, digitale Katastermappe (DKM), Orthfotos erhalten Sie auf unserer Übersichtskarte. Oder Sie benötigen eine Widmungsinformation aus dem Flächenwidmungsplan. Diese bekommen Sie im KAGIS. Wenn Sie eine Adresse in Diex oder auch in ganz Kärnten suchen und sich diese auf einer Karte anzeigen lassen möchten, können Sie das auf der Adressensuchen Online tun.

 

Links
Wohnbauförderung in Kärnten
Wohnbaudarlehen - Wohnbauzuschuss der Arbeiterkammer Kärnten
Energieausweis.

Bau- und Energiesprechstunde

Bau- und Energiesprechstunde mit Ing. Albin Ramsak

Wo? Gemeindeamt Diex

Wann? 2.3., 1.6., 14.9. und 14.12.2023 jeweils 15:30 Uhr


Ing. Albin Ramšak, Baumeister Sonnenhaus- und Passivhausplaner, sowie zertifizierter Energieberater steht für Fragen zu den Themen

 

  • „energie-effizientes Bauen und Sanieren“
  • „Fördermöglichkeiten“
  • „barrierefreies Bauen“
  • „Objektsicherheit“


gerne zur Verfügung.

Es wird um telefonische Voranmeldung im Gemeindeamt unter T 04231 8111 gebeten.

 

Sanierungsoffensive 2024 beendet

Förderungsaktion erfolgreich beendet

Die Förderungsaktion Sanierungsoffensive mit „Sanierungsbonus“ und „Raus aus Öl und Gas“ 2023/24 wurde mit großem Erfolg beendet. Über eine Fortsetzung im kommenden Jahr wird eine neue Bundesregierung entscheiden. 

Mittel ausgeschöpft

Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden ausgeschöpft. Eine neue Registrierung bzw. Antragstellung ist daher derzeit nicht möglich.

Aufrechte Registrierungen nicht betroffen

Mit einer aufrechten Registrierung bzw. einem Antrag sind die Förderungsmittel natürlich für Sie reserviert. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung nicht verlängert werden kann. Ab der Registrierung haben Sie 12 Monate Zeit, die Maßnahme durchzuführen und den Antrag einzureichen. Die Registrierung endet automatisch nach Ablauf dieser Frist.

https://www.umweltfoerderung.at/seh49