Bauen & Wohnen
Bauamt Diex
Das Bauamt der Gemeinde Diex unterstützt und berät Sie bei verschiedensten baurechtlichen Fragen rund um das Thema Bau. Benötigen Sie für Ihr Bauvorhaben eine Baubewilligung oder genügt vielleicht eine Baumitteilung? Welche Unterlagen sind notwendig? Wo bekomme ich Informationen über eventuelle Förderungen für mein Bauvorhaben? Wir sind bemüht, Sie entsprechend zu beraten und zu informieren.
Nachstehend finden Sie interessante Links über Förderungsmöglichkeiten zum Themenbereich Wohnbau, Sanierung, Alternativenergieförderung, Wohnbauförderung der Arbeiterkammer Kärnten und zum Energieausweis.
KAGIS
Nähere Informationen zu Grundstücken, digitale Katastermappe (DKM), Orthfotos erhalten Sie auf unserer Übersichtskarte. Oder Sie benötigen eine Widmungsinformation aus dem Flächenwidmungsplan. Diese bekommen Sie im KAGIS. Wenn Sie eine Adresse in Diex oder auch in ganz Kärnten suchen und sich diese auf einer Karte anzeigen lassen möchten, können Sie das auf der Adressensuchen Online tun.
Links
Wohnbauförderung in Kärnten
Wohnbaudarlehen - Wohnbauzuschuss der Arbeiterkammer Kärnten
Energieausweis.
Bau- und Energiesprechstunde
Bau- und Energiesprechstunde mit Ing. Albin Ramsak
Wo? Gemeindeamt Diex
Wann? 2.3., 1.6., 14.9. und 14.12.2023 jeweils 15:30 Uhr
Ing. Albin Ramšak, Baumeister Sonnenhaus- und Passivhausplaner, sowie zertifizierter Energieberater steht für Fragen zu den Themen
- „energie-effizientes Bauen und Sanieren“
- „Fördermöglichkeiten“
- „barrierefreies Bauen“
- „Objektsicherheit“
gerne zur Verfügung.
Es wird um telefonische Voranmeldung im Gemeindeamt unter T 04231 8111 gebeten.
Impulsprogramm "Raus aus fossilen Brennstoffen"
Heizungsumstellung von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien
Impulsprogramm zur Förderung der Heizungsumstellung von fossilen Brennstoffen (Kohle, Heizöl, Gas, Allesbrenner) auf erneuerbare Energien in Ein- und Zweifamilienwohnhäusern oder sonstigen Gebäuden mit max. 2 Wohnungen.
Allgemeine Informationen:
- Die Bundesförderung "Raus aus Öl und Gas" 2023/2024 (KPC) ist vorrangig in Anspruch zu nehmen (Nachweis: Förderungszusage oder Auszahlungsschreiben der Bundesförderung).
- Die Landesförderung wird bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen als Anschlussförderung subsidiär gewährt.
- Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss (35% der förderbaren Sanierungskosten bzw. höchstens € 6.000,-- je Wohnung) ausgezahlt.
- Die Antragstellung erfolgt nach Durchführung und Endabrechnung der Maßnahme im Zeitraum vom 01.07.2023 bis 31.12.2024.
- Bei Personen mit niedrigem Einkommen gibt es die Möglichkeit zusätzlich zur Bundes- und Landesförderung die Zusatzförderung "Sauber Heizen für Alle 2024".
- Die Durchführung der Sanierungsmaßnahme hat im Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2024 zu erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Lieferverzögerungen, Fertigstellungsschwierigkeiten etc.) ist die Auftragserteilung im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 nachzuweisen und kann die Endabrechnung bis spätestens 30.06.2025 nachgereicht werden.
- Eine durchgeführte kostenlose Vor-Ort-Energieberatung ist für die Antragstellung nachzuweisen.
- Aufgrund begrenzter Budgetmittel erfolgt die Zusicherung nach verfügbaren Förderungsmitteln in der Reihenfolge des Antragseingangs.
Erforderliche Unterlagen:
- Förderungsantrag (siehe unten Downloads)
- baubehördlich genehmigte Pläne (Grundrisse) der gesamten Baulichkeit
- Bestätigung der Baubehörde (im Förderungsantrag)
- Nachweis Inanspruchnahme der Bundesförderung Raus aus Öl und Gas (Nachweis: Förderungszusage oder Auszahlungsschreiben)
- detaillierte Rechnungen (keine Pauschalrechnungen) inkl. Zahlungsbelegen
- Energieberatungsprotokoll der kostenlosen Vor-Ort-Energieberatung in digitaler Form in der netEB-Datenbank
- Entsorgungsbestätigung (im Förderungsantrag oder in der Rechnung)
falls erforderlich
- Mietvertrag bei Mietern
- bei Wärmepumpen in Kombination mit Raumheizkörpern: Heizlastberechnung lt. Norm, Auslegung der Raumheizkörper und Nachweis des hydraulischen Abgleichs nach der Heizungsumstellung
- Bonus bei niedrigem Einkommen: lückenlose Einkommensnachweise des Vorjahres (Familieneinkommen)
Zuständige Stelle:
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 - Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Tel: 050 536-31002/31004
Fax: 050 536-31000
E-Mail: abt11.wohnbau@ktn.gv.at
Hinweis: Die Antragstellung erfolgt seit 03.07.2023 ausschließlich online unter:
https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/BW353
Downloads:
(PDF Dokument 904,55 kB)
(PDF Dokument 92,34 kB)
(PDF Dokument 102,32 kB)
Das Impulsprogramm "Raus aus fossilen Brennstoffen" inkl. Zusatzförderung des Bundes "Sauber Heizen für Alle" wird auch im Jahr 2025 zu den selben Rahmenbedingungen fortgeführt. Anträge können daher auch nach dem 31.12.2024 gestellt werden.