Bauen & Wohnen

Bauen in Diex

Das Bauamt der Gemeinde Diex unterstützt und berät Sie bei verschiedensten baurechtlichen Fragen rund um das Thema Bau. Benötigen Sie für Ihr Bauvorhaben eine Baubewilligung oder genügt vielleicht eine Baumitteilung? Welche Unterlagen sind notwendig? Wo bekomme ich Informationen über eventuelle Förderungen für mein Bauvorhaben? Wir sind bemüht, Sie entsprechend zu beraten und zu informieren.

 

Nachstehend finden Sie interessante Links über Förderungsmöglichkeiten zum Themenbereich Wohnbau, Sanierung, Alternativenergieförderung, Wohnbauförderung der Arbeiterkammer Kärnten und zum Energieausweis.


Nähere Informationen zu Grundstücken, digitale Katastermappe (DKM), Orthfotos erhalten Sie auf unserer Übersichtskarte. Oder Sie benötigen eine Widmungsinformation aus dem Flächenwidmungsplan. Diese bekommen Sie im KAGIS. Wenn Sie eine Adresse in Diex oder auch in ganz Kärnten suchen und sich diese auf einer Karte anzeigen lassen möchten, können Sie das auf der Adressensuchen Online tun.

 

Links
Wohnbauförderung in Kärnten
Wohnbaudarlehen - Wohnbauzuschuss der Arbeiterkammer Kärnten
Energieausweis.


Bau- und Energiesprechstunde mit Ing. Albin Ramsak

Wo? Gemeindeamt Diex

Wann? 2.3., 1.6., 14.9. und 14.12.2023 jeweils 15:30 Uhr


Ing. Albin Ramšak, Baumeister Sonnenhaus- und Passivhausplaner, sowie zertifizierter Energieberater steht für Fragen zu den Themen

 

  • „energie-effizientes Bauen und Sanieren“
  • „Fördermöglichkeiten“
  • „barrierefreies Bauen“
  • „Objektsicherheit“


gerne zur Verfügung.

Es wird um telefonische Voranmeldung im Gemeindeamt unter T 04231 8111 gebeten.


Heizungsumstellung von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien

Impulsprogramm zur Förderung der Heizungsumstellung von fossilen Brennstoffen (Kohle, Heizöl, Gas, Allesbrenner) auf erneuerbare Energien in Ein- und Zweifamilienwohnhäusern oder sonstigen Gebäuden mit max. 2 Wohnungen.

Allgemeine Informationen

  • Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss (35% der förderbaren Sanierungskosten bzw. höchstens € 6.000,-- je Gebäude) ausgezahlt.
  • Die Antragstellung erfolgt nach Durchführung und Endabrechnung der Maßnahme im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021.
  • Bei niedrigen Familieneinkommen (gem. Voraussetzungen lt. Förderungsrichtlinie Nr. 9) ist zusätzlich ein Bonus von € 1.000,-- möglich.
  • Es werden max. € 36.000,-- förderbare Sanierungskosten je Gebäude anerkannt.
  • Eine durchgeführte kostenlose Vor-Ort-Energieberatung ist für die Antragstellung nachzuweisen.

 

online-Rechner Einmalzuschuss

Erforderliche Unterlagen

  • Förderungsantrag (siehe unten Downloads)
  • baubehördlich genehmigte Pläne (Grundrisse) der gesamten Baulichkeit
  • Bestätigung der Baubehörde (im Förderungsantrag)
  • Originalrechnungen und Zahlungsbelege per Post oder digital
  • Entsorgungsbestätigung (im Förderungsantrag oder in der Rechnung)
  • Energieberatungsprotokoll der Vor-Ort-Energieberatung digital in der netEB-Datenbank

 

falls erforderlich

  • Mietvertrag bei Mietern
  • bei Wärmepumpen in Kombination mit Raumheizkörpern: Heizlastberechnung lt. Norm, Auslegung der Raumheizkörper und Nachweis des hydraulischen Abgleichs nach der Heizungsumstellung
  • Bonus bei niedrigem Einkommen: lückenlose Einkommensnachweise des Vorjahres (Familieneinkommen)

Zuständige Stelle

Amt der Kärntner Landesregierung

Abteilung 11 - Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau
 

Mießtaler Straße 1

9021 Klagenfurt am Wörthersee

Tel: 050 536-31002/31004

Fax: 050 536-31000

E-Mail: abt11.wohnbau@ktn.gv.at

 

 

https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/BW-L68