Umwelt, Natur, Müll
Müll
Müllabfuhrtermine 2025
Restmüll
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Termine für die Sperr- und Sondermüllabfuhr werden gesondert bekannt gegeben. Die Müllbehälter sind rechtzeitig (bis 05:00 Uhr) zur Abfuhr bereit zu stellen. Bitte beachten Sie, dass nur die zur Verfügung gestellten Mülltonnen bzw. Müllsäcke verwendet werden dürfen. Die Müllsäcke für das Jahr 2025 können ab sofort beim Gemeindeamt abgeholt werden.
Heuer werden die Müllsäcke nicht mehr verschickt.
Das Pfandsystem in Österreich
Seit 1. Jänner 2025 gilt in Österreich ein Einwegpfand auf Plastikflaschen und Getränkedosen
Für sämtliche geschlossenen Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter ist Pfand zu bezahlen.
Davon ausgenommen sind folgende Produkte:
- Getränkeverbundkartons (= Tetrapack)
- Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff
- Getränkeflaschen, die für Beikost und flüssige Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und dafür verwendet werden
- Getränkearten von Milch und Milchmixgetränken (aus hygienischen Gründen)
- Sirupe (da diese nicht für den unmittelbaren Verzehr bestimmt sind)
Gekennzeichnet sind die Einwegpfandprodukte durch das österreichische Pfandlogo. Die Pfandhöhe ist für alle Flaschen und Dosen gleich hoch und beträgt 25 Cent. Damit soll sichergestellt werden, dass die Flaschen und Dosen auch zurückgebracht und dem Recyclingkreislauf wieder zugeführt werden.
Alle Verkaufsstellen, die mit dem Pfandlogo gekennzeichnete Einwegpfandverpackungen ausgeben, müssen diese auch wieder zurücknehmen.
Zu beachten ist, dass für die Retournierung des Pfands das österreichische Pfandlogo und der Barcode (EAN-Code) deutlich erkennbar sind. Bei der Rückgabe sollte die Flasche oder Dose daher leer, unzerdrückt und das Etikett auf der Verpackung vorhanden und lesbar sein.
Weitere Informationen findet man unter: https://www.recycling-pfand.at/
Entsorgung und Rücknahme von PV Modulen
Rechtlicher Rahmen
PV-Module fallen in den Geltungsbereich der österreichischen Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO). Sie gelten als Gewerbegeräte, auch wenn sie in privaten Haushalten verbaut sind. PV-Module unterliegen dem Prinzip der „erweiterten Herstellerverantwortung”. Neben diversen Meldeverpflichtungen ist auch die ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen. Verantwortlich für die Sammlung und Verwertung defekter Module ist derjenige, der PVModule zum ersten Mal in Österreich in Verkehr setzt (Hersteller/Erst-Inverkehr-Bringer). Das betrifft somit einerseits österreichische Hersteller, andererseits aber auch Importeure/ Händler/befugte Gewerbetreibende (insb. Elektrotechniker), die aus dem Ausland PV-Module beziehen und in Österreich vertreiben.
Abgabemöglichkeiten
PV-Module gelten als Gewerbegeräte. Module müssen nicht von kommunalen Altstoffsammelzentren (ASZ, WSZ, Mistplatz etc.) übernommen werden, die für Bürger:innen (Letztverbraucher:innen) für Haushaltsgeräte gedacht sind.
WO und WIE (Annahmekriterien, Konditionen etc.) PV-Module abgegeben werden können, muss IM VORFELD (vor einer geplanten Entsorgung) MIT DEM HERSTELLER/ ERST-INVERKEHR-BRINGER abgeklärt werden! Lässt sich der Hersteller/Erst-Inverkehr-Bringer des alten Moduls nicht ermitteln oder ist er nicht mehr greifbar, so muss der Besitzer/die Besitzerin selbst für die Entsorgung aufkommen. Dafür stehen befugte Entsorgungsbetriebe zur Verfügung, die aber ebenfalls im Vorfeld kontaktiert werden müssen, um die Annahmekonditionen abzuklären!
Rücknahmepflichten und Kostentragung
Rücknahmepflichten und Kostentragung Die Rücknahmepflicht ist vom Datum der In-Verkehr-Setzung abhängig (vgl. § 10 EAG-VO), Stichtag ist der 1. Juli 2014. Daher gelten für Module, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden, andere Regeln als danach.
Weitere Infos finden Sie unter: https://www.wko.at/oe/gewerbe-handwerk/elektro-gebaeude-alarm-kommunikation/merkblatt-entsorgung-pv-module.pdf
Umwelt & Natur
Die Asiatische Hornisse - Gefahr für heimische Honigbienen
Die Asiatische Hornisse wurde im Jahr 2004 aus Südostasien in Frankreich eingeschleppt. Seitdem breitet sie sich unaufhaltsam in Europa aus. 2024 wurde sie erstmals in Österreich gesichtet und gefangen.
Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, kurz AGES, bittet daher die österreichischen Imker:innen um erhöhte Aufmerksamkeit in der Nähe ihrer Bienenvölker. Aufgrund von Erfahrungen in anderen Ländern wird folgende Vorgangsweise empfohlen: Beobachten Sie in den kommenden Wochen bei Ihren regulären Bienenstandbesuchen den Bienenflug vor den Völkern etwa 20 Minuten lang – dieser Zeitraum sollte ausreichen, um ein eventuelles Auftreten der Asiatischen Hornisse zu erkennen. Bei Verdacht dokumentieren Sie bitte die Situation (Foto, Film) und melden Sie den Verdacht den zuständigen Stellen. Für invasive Arten sind das Bundesamt für Ernährungssicherheit (Importkontrolle) sowie die neun Landesregierungen zuständig.
Meldestelle in Kärnten:
Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum, Unterabteilung Agrarrecht
E-Mail: abt10.sichtung-velutina@ktn.gv.at
Telefon: +43 50 536 11403 oder +43 50 536 11402
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ages.at/mensch/krankheit/krankheitserreger-von-a-bis-z/asiatische-hornisse