Digitale Amtsservices

Neue digitale Amtsservices

Die folgenden Dienste können Sie mit Bürgerkarte oder Handysignatur unter oesterreich.gv.at direkt online nutzen:

Unterzeichnung von Volksbegehren

Seit 1. Jänner 2018 können Volksbegehren auch online via oesterreich.gv.at (mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte) unterschrieben werden.

Dies gilt sowohl für die Abgabe einer Unterstützungserklärung zur Einleitung eines Volksbegehrens (Einleitungsverfahren) als auch für die Unterzeichnung eines Volksbegehrens (Eintragungsverfahren). Ausführliche Informationen zur Aktivierung der Handy-Signatur finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Handysignatur

Die Handy-Signatur ist wie Ihre persönliche Unterschrift und ermöglicht es Ihnen, Dokumente oder Anträge online rechtsgültig zu unterschreiben. Sie ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt und somit Ihr digitaler Ausweis, um Amtswege bequem online von zu Hause aus zu jeder Zeit zu erledigen. 

So kommen Sie zu Ihrer Handy-Signatur:

Voraussetzungen: