Bienenmeldung lt. Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz

Nach § 5 Abs 1 K-BiWG 2007, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 51/2024 sind die Neuaufstellung und die Auflassung eines Heimbienenstandes vom Bienenhalter unverzüglich dem Bürgermeister zu melden.

Weiters sind Bienenhalter gemäß § 5 Abs 2 K-BiWG 2007 verpflichtet,

bis längstens 15. April jeden Jahres

den Standort, die Anzahl und, sofern andere Bienenvölker als jene der Rasse   "Carnica " (Apis mellifera carnica) gehalten werden, die Rasse der Völker bekannt zu geben.

Formulare erhalten Sie im Gemeindeamt oder auf unserer Homepage unter https://diex.gv.at/amtstafel/formulare

Es besteht auch die Möglichkeit, eine Online-Meldung (ID-Austria notwendig) zu machen https://diex.gv.at/amtstafel/online-formulare

Honigbiene mit Blume