Bienenmeldung lt. Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz
Nach § 5 Abs 1 K-BiWG 2007, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 51/2024 sind die Neuaufstellung und die Auflassung eines Heimbienenstandes vom Bienenhalter unverzüglich dem Bürgermeister zu melden.
Weiters sind Bienenhalter gemäß § 5 Abs 2 K-BiWG 2007 verpflichtet,
bis längstens 15. April jeden Jahres
den Standort, die Anzahl und, sofern andere Bienenvölker als jene der Rasse "Carnica " (Apis mellifera carnica) gehalten werden, die Rasse der Völker bekannt zu geben.
Formulare erhalten Sie im Gemeindeamt oder auf unserer Homepage unter https://diex.gv.at/amtstafel/formulare
Es besteht auch die Möglichkeit, eine Online-Meldung (ID-Austria notwendig) zu machen https://diex.gv.at/amtstafel/online-formulare
