Tauwetterbeschränkung

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Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 t Gesamtgewicht

Aufgrund des vorherrschenden Tauwetters werden per 12.02.2026 in Anwendung des § 44b Abs. 1 iVm § 52 lit 9c der StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 52/2024, auf nachstehenden Straßen Verkehrsbeschränkungen verfügt und treten mit Anbringung die Verkehrszeichen „Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht“ mit der Zusatztafel “Gewichtsbeschränkung infolge Tauwetter“ in Kraft:

Verbindungsstraße „Bösenorterstraße“ von Diex Ort bis zur Gemeindegrenze zur Stadtgemeinde Völkermarkt
Verbindungsstraße „Diex – Grafenbach“
Verbindungsstraße „Grafenbach – Greutschach“ bis zur Gemeindegrenze Griffen
Verbindungsstraße Diex Ort bis vlg. Sommernig
Verbindungsstraße „Sommernig – Diexer Landesstraße“
Verbindungsstraße von vlg. Sommernig über Großenegg bis Grafenbach „Pfarrhof“
Verbindungsstraße „Haimburg - Großenegg“ bis vlg. Straschischnig
Verbindungsstraße Wölfnitzgraben von vlg. Moll bis in den Wölfnitzgraben
Verbindungsstraße „Potnig – Schwarzgraben“ (ab der Abzweigung L 113)
Schuppanzweg ab vlg. Ribeisl
Güterweg Pollaschbrücke – Reinischkreuz
Skoffweg von der Abzweigung Verbindungsstraße Diex - Grafenbach bis zum Anwesen Skoff und Zubringer Luschnig-Siedlung
Güterweg „Schwarzgraben – Wandelitzen“ bis vlg. Hoidl und Güterweg „Lessiak – Hoidl“ bis vlg. Lessiak
Güterweg Petschnigkreuz – Wolfstratte
Güterweg „Potnig – Tschrieschnig“ (ab der Abzweigung L 113)
Güterweg „Grubelnigweg“ (ab der Abzweigung L 113)
 

Eine Überschreitung des angeführten Gesamtgewichts führt aufgrund der Beschaffenheit der o.a. Straßen und Wege unweigerlich zu schweren Schäden am Straßenkörper, weshalb diese Verfügung erforderlich ist.


Ausnahmen von der verfügten Gewichtsbeschränkung:

Einsatzfahrzeuge und Fahrzeuge des Straßendienstes
Einsatzfahrzeuge der Telegrafenbauämter und Elektrizitätsgesellschaften
Schülertransporte
Fahrzeuge der Müllabfuhr
Frischmilchtransporte
Fahrzeuge der Tierkörperentsorgungs GmbH
Unaufschiebbare Futtermitteltransporte


Diese Fahrten sind jedoch auf besonders aufgeweichten Straßenzügen einzustellen oder zumindest so weit als möglich einzuschränken bzw. mit verminderter Geschwindigkeit durchzuführen. Widerrechtliche Fahrten müssen zur Anzeige gebracht werden!

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