Wohnbeihilfe - Erhöhung Richtwertmietzins

Wir informieren Sie hiermit, dass seitens des Bundesministeriums für Justiz der Richtwertmietzins nach dem Richtwertgesetz (BGBl. II Nr. 81/2023) per 1. 4. 2023  von € 7,20 auf € 7,81 pro Quadratmeter angehoben wurde. Dies erhöht auch die Grenze für die Bearbeitung von Anträgen auf Wohnbeihilfe. Dies bedeutet, dass der Satz für die sog. „Luxuswohnungsmiete“ ebenfalls per 1. 4. 2023 auf € 7,81 angehoben wurde. Anträge auf Wohnbeihilfe, deren Miete bis zu € 7,81/m² beträgt, können also bearbeitet und berechnet werden. Anträge auf Wohnbeihilfe auf Basis einer Nettomiete pro Quadratmeter, die über diesem Satz liegt, müssen abgelehnt werden.

Wir ersuchen, bei allfälligen Nachfragen den neuen Richtwertmietzins mitzuteilen. Das Informationsblatt BW 117 (siehe Anhang) wurde bereits abgeändert und kann bei Rückfragen ausgegeben werden.

Seitens der Abteilung 4/Soziale Sicherheit wird ein überarbeitetes Antragsformular aufgelegt werden, welches zur Zeit noch in Bearbeitung ist. Sobald dieses online gestellt ist, wird Ihnen dies umgehend bekanntgegeben bzw. zur Vervielfältigung übermittelt.

Wir danken für Ihr Verständnis, hoffen weiterhin auf gute Zusammenarbeit und ersuchen bei allfälligen Rückfragen um einen Anruf unter der +43 (0) 50 536 - 14915 Telefonnummer. 

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