Information Gebührenbremse Zweckzuschussgesetz

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Information über die Verwendung des einmaligen Zweckzuschusses des Bundes.

Die Gemeinde Diex hat einen Zweckzuschuss iHv € 13.195,- erhalten. Dieser einmalige Zweckzuschuss ist zweckgebunden zur Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und –anlagen im Jahr 2024 zu verwenden. Der/die einzelne Gemeindebürger/in wird dadurch um € 16,72 entlastet. 

Die Verwendung der Mittel erfolgt durch Zufluss in die Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit. Durch den Zufluss der Mittel ist gewährleistet, dass die erforderlichen Gebührenanpassungen, die auf Grund der Inflation unvermeidlich sind, 2024 ganz oder zumindest teilweise „abgefedert“ werden können.

Der Gemeinderat der Gemeinde Diex hat in seiner Sitzung am 17. April 2024, Zl. GR 01/2024, TOP 05, den Beschluss gefasst, die Mittel gemäß § 3 Abs. 1 der Richtlinie zum Gebührenbremse Zweckzuschussgesetz in den Betrieben der Müllbeseitigung zu verwenden. Dies deshalb, da bei der Mittelverwendung im Ansatz 852 (Betriebe der Müllbeseitigung) alle Gemeindebürger gleichermaßen von den Mitteln profitieren, da alle Gemeindebürger ihre Abfallentsorgung von der Gemeinde vornehmen lassen müssen.

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