Meldepflicht für die Bauvollendung gemäß der Kärntner Bauordnung

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Bei Vorhaben, für die eine baubehördliche Genehmigung erteilt wurde, ist die Vollendung eines solchen Vorhabens binnen einer Woche nach Vollendung schriftlich der Baubehörde zu melden.

Bei Vorhaben, für die eine baubehördliche Genehmigung erteilt wurde, ist die Vollendung eines solchen Vorhabens binnen einer Woche nach Vollendung schriftlich der Baubehörde zu melden.

Die Gemeindebürger werden daher aufgefordert, noch fehlende Bauvollendungsmeldungen inklusive der ausstehenden Bestätigungen von den mit der Ausführung des Bauvorhabens betrauten Unternehmern am Gemeindeamt nachzureichen.

Das Formular steht auf unserer Homepage zum Download bereit.